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   RG, 22.10.1918 - Rep. II. 158/18   

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https://dejure.org/1918,28
RG, 22.10.1918 - Rep. II. 158/18 (https://dejure.org/1918,28)
RG, Entscheidung vom 22.10.1918 - Rep. II. 158/18 (https://dejure.org/1918,28)
RG, Entscheidung vom 22. Oktober 1918 - Rep. II. 158/18 (https://dejure.org/1918,28)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zur Einzahlungspflicht des Aktionärs. 1. Zum Begriffe der Barzahlung nach § 195 Abs. 3 HGB. 2. Wann ist nach § 221 HGB. eine vertragsmäßige Verrechnung zulässig? 3. Inwieweit kann der Zeichner, wenn die Gesellschaft in Konkurs geraten ist, verlangen, daß ihm Zug um Zug gegen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einzahlungspflicht eines Aktionärs bei Konkurs der Gesellschaft

  • opinioiuris.de

    Einzahlungspflicht des Aktionärs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 94, 61
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 06.12.2011 - II ZR 149/10

    Zur Zulässigkeit von Vereinbarungen über den aktienrechtlichen

    Um zu verhindern, dass gleichartige, aber nicht gleichwertige Forderungen zur Aufrechnung gestellt werden und so der Sache nach eine Teilbefreiung eintritt, kann die Gesellschaft die Aufrechnung nur erklären, wenn die Forderung des Aktionärs gegen die Gesellschaft vollwertig, fällig und liquide ist (vgl. RGZ 94, 61, 63; 134, 262, 268; Gehrlein in Großkomm. AktG, 4. Aufl., § 66 Rn. 35; MünchKommAktG/ Bayer, 3. Aufl., § 66 Rn. 38; zur GmbH BGH, Urteil vom 21. Februar 1994 - II ZR 60/93, BGHZ 125, 141, 143; einschränkend Cahn in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 66 Rn. 25).

    Eine Forderung ist zwar auch vollwertig, wenn sie in voller Höhe durch eine Sicherheit gedeckt ist (vgl. RGZ 94, 61, 63; Fleischer in K. Schmidt/Lutter, AktG, 2. Aufl., § 66 Rn. 10; MünchKommAktG/Bayer, 3. Aufl., § 66 AktG Rn. 41; Gehrlein in Großkomm. AktG, 4. Aufl., § 66 AktG Rn. 37).

  • BGH, 15.01.1990 - II ZR 164/88

    Präventiver Kapitalaufbringungsschutz nach den Grundsätzen der verdeckten

    Das bezieht sich auch auf den nach § 36 Abs. 2 AktG bis zur Anmeldung der Eintragung in das Handelsregister gemäß § 36 a Abs. 1 AktG einzuzahlenden Betrag, wenn dessen Einzahlung gesetzwidrig unterblieben ist (RGZ 94, 61, 65; Lutter in Kölner Kommentar zum AktG aaO § 63 Rdn. 4; Hefermehl/Bungeroth aaO § 63 Rdn. 3; Barz in GroßKomm zum AktG aao § 63 Rdn. 2; Baumbach/Hueck, AktG 13. Aufl. § 63 Anm. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1990 - 10 S 7/90

    Inanspruchnahme des Konkursverwalters als Zustandsstörer zur Beseitigung von

    Zu diesen können ihrer Natur nach aber nicht diejenigen Ansprüche gehören, die nur durch ein persönliches Handeln oder Unterlassen des Gemeinschuldners erfüllt werden können (vgl. dazu Baur/Stürner, a.a.O.; Kilger, a.a.O., sowie auch RG, Urteile vom 30.1.1907, RGZ 65, 132; vom 8.11.1909, RGZ 72, 192; vom 21.6.1918, RGZ 93, 209 und vom 22.10.1918, RGZ 94, 61).
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